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MÜNCHBERG - Wegen der bevorstehenden winterlichen Verhältnisse teilt Bürgermeister Thomas Fein mit, dass jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, die an sein Grundstück angrenzenden Gehwege auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. Dies gilt auch für die Eigentümer der dahinter liegenden Grundstücke. Falls kein Gehweg vorhanden ist, ist grundsätzlich eine 1.50 Meter breite Gehbahn am Straßenrand zu sichern. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von unbebauten Grundstücken ebenfalls zur Straßenreinigung und Gehbahnsicherung verpflichtet sind.
Die Gehwege sind werktags ab 7.00 Uhr, sonn- und feiertags ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Glätte mit geeigneten, abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt, jedoch nicht mit Tausalz oder anderen ätzenden Mitteln, zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr, wie an starken Steigungen oder bei Eisregen, ist das Streuen mit anderen Auftaumitteln zulässig. Der Einsatz dieser ätzenden Mittel ist auf das unumgängliche Maß zu beschränken.
Es wird seitens der Stadt Münchberg darauf hingewiesen, dass darauf zu achten ist, dass in der Frühe rechtzeitig geräumt wird. Das Räumgut, das auf der öffentlichen Gehbahn anfällt, ist neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.
Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es die Wetterlage zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Besitz erfordert.
Wichtig ist, dass Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Hydranten und Fußgängerüberwege bei der Räumung freigehalten werden. Insbesondere bei Tauwetter sind die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizumachen. Besondere Gefahr geht von Eiszapfen oder Eisbrocken an Dächern und Dachrinnen aus; diese müssen aus Sicherheitsgründen unbedingt entfernt werden.
Um einen reibungslosen Winterdienst zu gewährleisten, muss jeder Kfz-Halter beim Parken darauf achten, dass für die Räumfahrzeuge in allen Straßen eine Durchfahrtsbreite von 3.50 m freigehalten wird. Bei starkem Schneefall wird in schmalen Wohnstraßen die gesamte Fahrbahnbreite durch den städtischen Winterdienst geräumt und der Schnee wo nötig auf den Gehsteigen abgelagert. Wenn dies der Fall ist, haben die Grundstückseigentümer ersatzweise eine Gehbahn am Straßenrand zu sichern.
Die genauen Regelungen über die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer können der „Verordnung der Stadt Münchberg über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter" entnommen werden. Auf Wunsch werden Ablichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Ordnungsamt der Stadt Münchberg, unter Tel. 09251 / 874 23.
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