Zum Inhalt (ALT-C)
Zur Navigation (ALT-N)
Zur Startseite (ALT-S)

Stadt Münchberg  |  E-Mail: stadtverwaltung@muenchberg.de  |  Online: http://www.muenchberg.de

 

Schrift­größe

 
Rathaus von Münchberg

Stadt Münchberg

Ludwigstraße 15
95213 Münchberg
Tel.: 09251 874-0
Fax: 09251 874-84
E-Mail: stadtverwaltung@muenchberg.de


Öffnungzeiten Rathaus:

Mo. bis Fr. 08:00 - 12:00
Mo. bis Mi. 14:00 - 16:00
Donnerstag 14:00 - 17:30

 

Öffnungszeiten Standesamt:

Mo. bis Fr. 08:00 - 12:00
Mo. u. Mi. 14:00 - 16:00
Donnerstag 14:00 - 17:30
Homepage der Firma PiWi und Partner

PM 20/2007

Reinhaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze - Verunreinigung von Freizeiteinrichtungen - Appell an die Hundehalter

Pressemitteilung vom 27.07.2007
Verunreinigung von Freizeiteinrichtungen

MÜNCHBERG - Aufgrund von verschiedenen Vorfällen der letzten Zeit macht die Stadt Münchberg nochmals darauf aufmerksam, dass es nach den Verordnungen der Stadt Münchberg untersagt ist, öffentliche Straßen, Wege und Plätze mehr als vermeidbar zu verunreinigen.

 

Zum wiederholten Mal fordert die Stadt Münchberg alle Hundehalter auf, dem Gebot der Sauberhaltung von Fußwegen, Plätzen und Grünanlagen Rechnung zu tragen und die durch ihre Vierbeiner verursachten Verunreinigungen immer zu entfernen. Für den Notfall stehen sowohl im Stadtgebiet an der „Scherdelsruh" als auch am See in der „Hinteren Höhe" eigens aufgestellte Abfalleimer mit den dazugehörigen Tütchen bereit. „Um jedoch überall gerüstet zu sein, muss sich jeder Hundebesitzer schon daheim mit dem geeigneten Handwerkszeug ausstatten", so der Bürgermeister.

Um die Gesundheit unserer Kinder nicht zu gefährden ist es selbstverständlich im gesamten Gemeindegebiet verboten, Hunde auf die Spiel- und Sandplätze zu lassen. Auch hier sind derzeit zahlreiche Klagen eingegangen.

 

Weiter muss derzeit leider festgestellt werden, dass an verschiedenen öffentlichen Orten zerbrochene Flaschen und anderer Unrat zurückgelassen wurden. Im und um den Pavillon im Stadtpark fanden die Bauhofarbeiter Anfang Juli eine Vielzahl von zerbrochenen Glasflaschen, Zigarettenkippen und sonstigen Abfällen vor, die vermutlich in Feierlaune achtlos weggeworfen wurden. Auch im Bereich der Liegewiesen und des Grillplatzes des Naherholungsgebietes „Hintere Höhe" sind immer wieder weggeworfene Behältnisse, Glasscherben und anderer Unrat zu finden, der von gedankenlosen Mitbürgern dort liegengelassen wurde.

 

Das Naherholungsgebiet „Hintere Höhe", mit dem See und dem neu errichteten Spielplatz ist eine Einrichtung der Stadt Münchberg, die der gesamten Bevölkerung und den Besuchern der Stadt Münchberg Ruhe und Erholung bieten soll.

Innerhalb des Naherholungsgebietes Hintere Höhe ist insbesondere untersagt:

  • Kraftfahrzeuge zu benutzen, zu schieben oder abzustellen.

  • Die Grünanlagen und die Anlageneinrichtungen zu verunreinigen, zu beschädigen, zu entfernen oder sonst zu verändern.

  • Besucher und Anwohner durch unnötiges Schreien und Lärmen sowie lautes Aufdrehen von Tonbandwiedergabegeräten zu belästigen.

  • Offene Feuerstellen außer auf dem ausgewiesenen Grillplatz zu errichten und zu betreiben.

  • In den Monaten Mai bis einschließlich September Hunde frei laufen zu lassen.

  • Zelte und Wohnwagen aufzustellen.

 

Die Benutzung des Grillplatzes ist jedermann in der Zeit von 8.00 bis 24.00 Uhr gestattet. Nach Benutzung ist der Platz sauber zu verlassen.

 

Weitere Plätze, die der städtische Bauhof in letzter Zeit immer wieder reinigen musste, sind das Gelände am Rohrbühl und der Geh- und Radweg zwischen der Brunnengasse und dem Gewerbegebiet Nord. Hier wurden vorwiegend leere Getränke- und Essensverpackungen weggeworfen. Auch an der Saalequelle, im Bereich des Münchberger Stadtwaldes, wurde Unrat verteilt und ein großer Abfallsack zurückgelassen. Jeder ist jedoch verpflichtet, seinen Abfall wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Wer dies nicht tut handelt ordnungswidrig und kann mit Geldbuße bis zu 500 ¤ belegt werden.

 

Bürgermeister Thomas Fein appelliert deshalb an dieser Stelle an jeden einzelnen Nutzer der öffentlichen Plätze und Einrichtungen, sich im Sinne des Gemeinwohls zu verhalten und die Spielregeln zu beachten.

drucken nach oben