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MÜNCHBERG - Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden.
Das feuchtwarme Wetter der vergangenen Wochen hat zu einem schnellen Pflanzenwachstum geführt. Die Stadt Münchberg macht darauf aufmerksam, dass Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet sind, überhängende Baumteile, Sträucher und Hecken regelmäßig so auszuschneiden, dass weder der Straßen- noch der Fußgängerverkehr durch überhängende Äste behindert werden können.
Schon mancher Verkehrsunfall ist nur dadurch entstanden, weil Verkehrszeichen, Straßenlampen o. ä Anlagen an der Grundstücksgrenze durch Hecken oder Äste verdeckt waren oder Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen mussten, weil die Benutzung des Gehsteiges unmöglich war.
Bei der Stadt Münchberg gehen derzeit verstärkt Hinweise und Beschwerden ein bzw. selbst durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen uns, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit und zu hoch wachsende Hecken bestehen. Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!", so Bürgermeister Thomas Fein.
Jeder Betroffene sollte bedenken: Durch das Zuwachsen von Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Schildern (z. B. Straßenbezeichnungen, Omnibushaltestellen usw.) wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert. Das Nichtreagieren kann auch zu Haftungsfällen führen.
Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr für sie.
Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sog. "Sichtdreiecke" grundsätzlich von jeder Bebauung freizuhalten. Das Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld, das ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will. Wenn nun dieses Sichtdreieck durch Bebauung (Gartenzaun, Hecke, Baum o. ä.) nicht mehr überschaubar ist, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße zum gefährlichen Glücksspiel.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass laut Verordnung der Stadt Münchberg über die Reinhaltung und Sicherung der Gehbahnen die Haus- und Grundstückseigentümer gem. § 5 Buchstabe c verpflichtet sind, die Straßengerinne von Gras und Unkraut zu säubern. Jedoch ist es nicht erlaubt, bei diesen Arbeiten Pestizide (Unkrautvernichtungsmittel) zu verwenden (§ 6 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes). Auch hier fallen derzeit zahlreiche Grundstücke in der Stadt Münchberg auf.
Durch konsequente Reinigung erhöht sich die Lebensdauer der Straße und des Gehweges erheblich, da die Humusansammlung in den Rinnenfugen weitgehend ausgeschlossen wird.
Weitere Hinweise zu diesem Thema erhalten Sie unter www.muenchberg.de oder telefonisch unter Tel. 09251 / 874-23. Hier können Sie auch die „Verordnung der Stadt Münchberg über die Reinhaltung und Reinigung der Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter" anfordern.