Öffnungzeiten Rathaus:
| Mo. bis Fr. | 08:00 - 12:00 |
| Mo. bis Mi. | 14:00 - 16:00 |
| Donnerstag | 14:00 - 17:30 |
Öffnungszeiten Standesamt:
| Mo. bis Fr. | 08:00 - 12:00 |
| Mo. u. Mi. | 14:00 - 16:00 |
| Donnerstag | 14:00 - 17:30 |
Verz.Nr.:
/
(wird von der Stadt eingetragen)
Anzeige
einer öffentlichen Vergnügung (Art. 19 Abs. 1 LStVG)
Wer eine öffentliche
Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde unter Angabe der Art, des
Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.
(Name und Anschrift des Veranstalters, bei
Vereinen des 1. Vorsitzenden; Telefon; Mail oder Fax)
An die
Stadtverwaltung Münchberg
Ordnungsamt, Zi. Nr. 12
95213 Münchberg
Tel. 09251/874-28 Fax
09251/874-628 Mail: markus.hertrich@muenchberg.de
Obengenannter Veranstalter
zeigt an, dass
am/vom
in
(Münchberg, Straße Nr., ggf. Ortsteil)
und zwar
am
von
Uhr bis
Uhr
am
von
Uhr bis
Uhr
am
von
Uhr bis
Uhr
nachfolgend genannte Veranstaltung stattfinden soll:
(Art der Veranstaltung eintragen; z.B. Tanz,
Gartenfest usw.)
folgende Musikgruppe(n) tritt/treten auf:
Es werden bis zu
Personen zugelassen.
Münchberg, den
________________________________
(Unterschrift des Veranstalters)
Verfügung
(wird durch die Stadt erstellt)
I. Der rechtzeitige Eingang der Anzeige (spätestens eine Woche vorher) wird bestätigt.
II. Da die Anzeige nicht rechtzeitig eingegangen ist, wird für die Erteilung der nun erforderlichen Erlaubnis (Art. 19 Abs. 3 LStVG) eine Gebühr von Euro festgesetzt.
Münchberg, den
Stadt Münchberg
I.A.
Hertrich
I. Ausfertigung für den Veranstalter
II. Ausfertigung für die Polizeiinspektion Münchberg
III. Entwurf z.A. SG 11-132 Anzeige einer öffentlichen Vergnügung