Öffnungzeiten Rathaus:
| Mo. bis Fr. | 08:00 - 12:00 |
| Mo. bis Mi. | 14:00 - 16:00 |
| Donnerstag | 14:00 - 17:30 |
Öffnungszeiten Standesamt:
| Mo. bis Fr. | 08:00 - 12:00 |
| Mo. u. Mi. | 14:00 - 16:00 |
| Donnerstag | 14:00 - 17:30 |
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Abwasserbeseitigung bei Veranstaltungen nach § 12 GastG |
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Bei Veranstaltungen, für die eine Gestattung gem. § 12 GastG erforderlich ist, ist die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung sicherzustellen. |
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Der Veranstalter bestätigt hiermit, das Merkblatt
betreffend die Abwasserbeseitigung bei Veranstaltungen nach § 12 GastG
erhalten zu haben und dieses zu beachten. Der Veranstalter erklärt wahrheitsgemäß, dass eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung (aus Toiletten, Schankstellen und Spüleinrichtungen) für die oben bez. Veranstaltung sichergestellt ist. Die Entsorgung erfolgt wie unten angekreuzt: |
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Einleitung in die
Vollkanalisation |
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Wasserrechtliche
Erlaubnis des Landratsamtes Hof liegt vor wird beantragt |
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Mitbenutzung der
Hauskläranlage des Anwesens Größe der Hauskläranlage: Rücksprache mit dem Landratsamt Hof, Abteilung Wasserrecht, ist notwendig. |
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Grube ist
baurechtlich genehmigt und absolut dicht ja nein
Die schadlose Zufuhr zu einer geeigneten Kleinkläranlage ist
sichergestellt; |
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Einleitung der
Abwässer in entsprechend groß bemessene Behälter Bezeichnung der Behälter: Entleerung in die gemeindliche Vollkanalisation - nur in Absprache mit der Stadt Münchberg (Tiefbauamt Tel. 09251/874-39)! Absprache ist erfolgt erfolgt noch |
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| Entsorgung durch Aufstellung von Chemie-Klosett-Anlagen | ||
| Dem Veranstalter ist bekannt, dass vor Abgabe der unterschriebenen vorstehenden Erklärung der Antrag nach § 12 GastG nicht bearbeitet werden kann. | ||
| Münchberg, den | ||
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Das erforderliche Merkblatt zum Antrag finden Sie hier!