Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026


Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich nach den finanzamtlichen Messbescheiden (Messbeträge) seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.

Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid erhalten, im Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2025 zu entrichten haben.

Die Grundsteuer wird zu je 1/4 ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2026 - vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung - fällig.

Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbescheide), werden Änderungsbescheide erstellt. Wenn der Stadt Münchberg ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, so wird die Grundsteuer im SEPA-Basislastschriftverfahren eingezogen.