Fassadenförderung

Kommunales Förderprogramm

Das Kommunale Fassadenförderprogramm wurde 2005 vom Stadtrat beschlossen und mit der Regierung von Oberfranken als Fördergeber abgestimmt. Eine Förderung ist nur innerhalb der förmlich festgesetzten Sanierungsgebiete I – III möglich. Die Förderkonditionen wurden 2019 vom Stadtrat angepasst.

2020 wurde eine Gestaltungsfibel erstellt, die am 17.12.2020 vom Stadtrat beschlossen wurde. Sie ist Grundlage für eine mögliche Fassadenförderung und insoweit ein verbindlicher Leitfaden. Die Stadt Münchberg würde sich freuen, wenn die Gestaltungsvorschläge auch außerhalb der Sanierungsgebiete von Bürgern umgesetzt werden.
Die Gestaltungsfibel kann neben dem Download auch in gedruckter Form im Rathaus erhalten werden. 

Die Beantragung bzw. Bewilligung ist ein langer Prozess, der nachfolgend detailliert aufgelistet wird:

  • Kontaktaufnahme mit dem Stadtbauamt zur Abklärung der grundsätzlichen Fördervoraussetzungen
  • Antragstellung über Formular unter Beigabe von Foto´s, Plänen und ggf. weiteren Unterlagen
  • Ortstermin mit Architekturbüro RSP, Bayreuth und Stadtbauamt im Rahmen der begleitenden Bauberatung
  • Schriftliche Stellungnahme des Büros RSP mit Nennung der konkreten notwendigen Maßnahmen für
    Förderung (siehe Gestaltungsfibel)
  • Abklärung baurechtlicher und denkmalrechtlicher Belange mit Fachbehörden
  • Abstimmungsgespräche mit Bauherrn, Büro RSP und Bauverwaltung nach Bedarf
  • Ggf. Stellung Bauantrag bzw. Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis
  • Genehmigung der Fördermaßnahme durch Bauausschuss der Stadt Münchberg
  • Einholung von Kostenangeboten zur Ermittlung der förderfähigen Kosten
  • Abschluss einer Sanierungsvereinbarung zwischen Bauherrn und Stadt (vorher ist kein Baubeginn möglich)
  • Durchführung der Maßnahme inkl. digitaler Fotodokumentation durch Bauherrn
  • Ermittlung der Gesamtkosten der förderfähigen Maßnahme durch Bauherrn unter Beigabe der Rechnungen
  • Kostenfeststellung und Abnahme der Maßnahme durch Büro RSP und Stadtverwaltung
  • Stellung Verwendungsnachweis bei der Regierung von Oberfranken durch Stadtverwaltung
  • Auszahlung der Fördermittel durch die Stadt Münchberg nach Verfügbarkeit im Haushalt-/ Städtebauförderungsprogramm


KOntakt 

Wenn Sie fragen zum kommunalen Förderprogramm haben wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt.