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Wirtschaftsförderung Fördergebiet C

Fördergebiet C

Ab 2022 gelten neue EU-Regeln für die regionale Wirtschaftsförderung. Sie bestimmen, in welchen Umfang und in welchen Gebieten der Staat gewerbliche Investitionen fördern darf. Das hängt maßgeblich vom Entwicklungsstand und der Leistungsfähigkeit der einzelnen Regionen ab.

Münchberg liegt im Fördergebiet C: hier gelten Vorzugsbedingungen bei der Unternehmensförderung, vor allem sind höhere Fördersätze bei der KMU-Unternehmensförderung erlaubt. Zudem kommen dort Bundesmittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zum Einsatz.

Informationen rund um das Thema Förderungen im Fördergebiet C unter den nebenstehenden Links.