FFH-Monitoring der Offenland-LRT im Zeitraum 2025-2028


Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) hat den Schutz der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel. Dem Erhalt natürlicher Lebensräume und wildlebender Tiere und Pflanzen von gemeinschaftlichem Interesse kommt dabei große Bedeutung zu. Nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, alle sechs Jahre (aktueller Berichtszeitraum 2025-2030) einen Bericht an die EU-Kommission zu übermitteln, der Aussagen zum Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und Arten enthält.

Das FFH-Monitoring ist eine wesentliche Grundlage dieses Berichts und dient der Überwachungspflicht nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie. In diesem Zusammenhang besteht für Bayern die Notwendigkeit, die Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie zu untersuchen.

Das Monitoring erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Dabei befinden sich auch in unserem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet eine oder mehrere dieser Stichprobenflächen. Sie werden durch die Auftragnehmer des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2026 bis Oktober 2028 aufgesucht und bewertet. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.

Zuständig für die entsprechenden Erhebungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU). Für Wald-Lebensraumtypen und einige Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) zuständig. Es kann aus diesem Grunde zur parallelen Bearbeitung von Schutzgütern durch LfU und LWF in Ihrem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet kommen, worüber Sie durch die zuständige Behörde jeweils eigens informiert werden. Für diese eventuellen mehrfachen Benachrichtigungen bitten wir um Verständnis.

Um Betroffene über das Vorgehen im Gelände zu informieren, bitten wir Sie, den beigefügten Informationstext (siehe Anlage 1) in ortsüblicher Weise in Form eines Aushangs und durch Veröffentlichung im Gemeindeblatt bekannt zu machen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre untere Naturschutzbehörde beim zuständigen Landratsamt bzw. bei der kreisfreien Stadt zur Verfügung.

Für Rückfragen stehen Ihnen am LfU Herr Franz Weyerer (Tel. 0821/9071-5107) und Frau Linda Vogt (Tel. 0821/9071-5892) zur Verfügung.