Keime im Wasser - abkochen!


Im Bereich der Wasserversorgungsgebiete des Zweckverbands Karlsberggruppe gilt seit Dienstag ein Abkochgebot für das Trinkwasser. Der Markt Stammbach teilt mit: Bei einer Kontrollbegehung des Hochbehälters Karlsberg wurde eine mikrobiologische Verunreinigung durch einen Fremdkörper in einer Wasserkammer festgestellt. Deshalb ordnet das Gesundheitsamt des Landratsamtes Hof vorsorglich mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot im Bereich der Wasserversorgung der Karlsberggruppe an. Des Weiteren schreibt das Gesundheitsamt Hof eine Chlorung des Wassers vor, die ab dem heutigen Mittwoch vorgenommen wird. 

Betroffene Teile der Stadt Münchberg:
Ahornis mit Ahornismühle, Ziegenrück, Ahornis-Kuppel,Biengarten mit Oberer und Unterer Birnstengel, Löhlein, Wiesenthal, Hildbrandsgrün mit Schneidersgrün, Ruppes,Wäldlein,Maxreuth,Plösen,Pulschnitz, Pulschnitzberg, Sauerhof mit Ziegelhütte und Sauerhof-Kuppel, Schödlas mit Neutheilung, Nebers, Schweinsbach mit Weiterlieferung an den Markt Zell, Solg, Straas mit Am Schödelein. 

Die folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten: 
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen.
• ZurBereitung vonNahrung und Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere nur abgekochtes Leitungswasser verwenden.
• Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung Mineralwasser verwenden.
• Für Geschirrspüler, Waschmaschine, zum Duschen und die Toilette kann man das Leitungswasser unbedenklich nutzen.