- Unsere Stadt
- Bürgerservice
- Leben
- Bildung & Betreuung
- Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien
- Jugend-Workshop der „ILE Münchberger Land“
- Offene Jugendarbeit
- Jugendorganisationen
- Jugendprogramm - die Münchberger Institutionen stellen sich vor
- Kinderprogramm 01-03/2026
- Kinderprogramm 04-06/2026
- Jugendprogramm 01-03/2026
- Jugendprogramm 04-06/2026
- Jugendstadtrat
- jungeKUNSTschule
- Taschengeldbörse
- Familienpaten
- Angebote für Senioren
- Kirchliche Einrichtungen & Glaubensgemeinschaften
- Soziales
- Gesundheit
- Ehrenamtskarte Bayern
- Hofer Landbus
- Erleben
- Kulcity
- Schützenhaus
Grundstücke; Informationen zu Betretungs- und Befahrverboten
Kurzbeschreibung
Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
Beschreibung
Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter.
Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage