Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

  • Kurzbeschreibung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

  • Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Zuständige Abteilungen