Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

  • Kurzbeschreibung

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

  • Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.