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Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
- Kurzbeschreibung- Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben. 
- Beschreibung- Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt. - Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.