Geburtsurkunde; Beantragung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurzbeschreibung

    Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.

  • Beschreibung

    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

    Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

    Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

    • Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
    • Tag und Ort der Geburt
    • Vor- und Familiennamen der Eltern
    • rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt

    Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:

    • Geschlecht
    • Vor- und Familiennamen der Eltern
    • Religionszugehörigkeit

    Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

    Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Diesen brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung.
    Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
    Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
    Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.

    Internationale Geburtsurkunde

    Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden.
    Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören.

  • Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
    • Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
    • Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Fristen

    Geburtsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 110 Jahren aus den Geburtenregistern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.

  • Online Verfahren

    Spezielle Hinweise für - Stadt Münchberg
  • Kosten

    • Gebühr für eine Geburtsurkunde: 12,00 EUR
    • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
    • Gebühr für eine mehrsprachige Geburtsurkunde: 12,00 EUR
    • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR
  • Rechtsgrundlagen